Mietbedingungen









Die folgenden Angaben sollen den Rahmen der saisonalen Vermietung des Gite de la Pique (möbliertes Haus in Cazeaux Layrisse – Haute Garonne) verdeutlichen und schließen jegliche kommerzielle oder berufliche Tätigkeit aus.
Dauer des Aufenthalts
- Die Vermietung erfolgt für eine Dauer von einer Woche, die je nach der vom Mieter gewünschten Dauer verlängert werden kann.
- Der Mieter kann sich in keinem Fall auf ein Recht auf Verbleib in den Räumlichkeiten nach Ablauf der Mietdauer berufen.
Kapazität der Unterkunft
- Das Haus ist für maximal 8 Personen ausgelegt.
Preis und Zahlungsmodalitäten
- Der Gesamtmietpreis ist auf 790 EURO / Woche festgelegt.
- Bei der Buchung ist eine Anzahlung von 50% zu leisten, der Restbetrag ist 15 Tage vor der Ankunft fällig.
- Bei der Ankunft ist eine Kaution von 750 Euro zu hinterlegen, die innerhalb von 8 Tagen nach der Abreise zurückerstattet wird, abzüglich eventueller Schäden, die vom Hausmeisterservice oder dem Eigentümer festgestellt wurden.
Stornierung
- Im Falle einer Stornierung durch den Mieter:
- Mehr als 30 Tage vor der Ankunft: vollständige Rückerstattung der Anzahlung.
- Weniger als 30 Tage: Rückerstattung von 50% der Anzahlung.
- Im Falle einer Stornierung durch den Eigentümer: Rückerstattung des gesamten gezahlten Betrags.
Anreise und Abreise
- Anreise: ab 14 Uhr am Samstag.
- Abreise: vor 10 Uhr am Samstag.
- Jede Ankunft oder Abreise außerhalb dieser Zeiten muss vorher vereinbart werden.
Nutzung der Räumlichkeiten
- Der Mieter verpflichtet sich, die Ruhe der Nachbarschaft zu respektieren, die Räumlichkeiten instand zu halten und das Haus sauber zu hinterlassen.
- Haustiere sind nicht erlaubt/unter bestimmten Bedingungen.
- Nicht rauchende Unterkunft.
Zustand der Räumlichkeiten
- Bei Ankunft und Abreise werden eine Bestandsaufnahme und ein Inventarverzeichnis erstellt.
- Jede Anomalie oder jeder Schaden muss sofort gemeldet werden.
Versicherung
- Der Mieter verpflichtet sich, durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt zu sein.
- Der Eigentümer lehnt jede Haftung für Diebstahl, Verlust oder Schäden am Eigentum des Mieters ab.
Wetterbedingungen und Zugang
- Da sich das Haus in einer Bergregion befindet, verpflichtet sich der Mieter, alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen für den Zugang zu treffen (Schneereifen, Schneeketten usw.).
- Der Vermieter kann nicht haftbar gemacht werden, wenn der Zugang aufgrund extremer Wetterbedingungen nicht möglich ist.
PS : Weitere Informationen finden Sie im Vertrag, der auf der Website in der Fußzeile heruntergeladen werden kann.
